Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Dieses enthält:
1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch (D), Mathematik (M), Heimat- und Sachunterricht (HSU),
3. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
4. eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
In anderen Jahrgangsstufen bilden andere Zeugnisse die Grundlage für eine Übertrittsberechtigung.
Übertritt in die Hauptschule / Mittelschule
von der 4. Klasse Grundschule:
mit Erreichen des Klassenziels der 4. Jahrgangsstufe
Übertritt in M-Klassen der Hauptschule / Mittelschule
Übertritt in die M7
von der 6. Klasse Hauptschule / Mittelschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis)
- bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich (Auf Antrag der Erziehungsberechtigten)
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich
(Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung)
Übertritt in die M8 / M9
von der 7. Klasse / 8. Klasse Hauptschule / Mittelschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis)
- bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich (Auf Antrag der Erziehungsberechtigten)
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich
(Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung)
Übertritt in die M10
von der 9. Klasse Hauptschule / Mittelschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Quali-Zeugnis)
- bis 2,33 beim qualifizierenden Hauptschulabschluss:
Übertritt uneingeschränkt möglich (Auf Antrag der Erziehungsberechtigten)
- in allen anderen Fällen mit qualifizierendem Hauptschulabschluss:
(Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung)
Übertritt in die Realschule (5)
von der 4. Klasse Grundschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis:
- bis 2,66 und Gutachten: Übertritt uneingeschränkt möglich
- 3,00 oder schlechter: Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht
(also mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3 im Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik
- Die Eltern können sich noch für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4
erreicht wurde.
von der 5. Klasse Hauptschule / Mittelschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis:
- bis 2,5: Übertritt uneingeschränkt möglich
Übertritt in das Gymnasium (5)
von der 4. Klasse Grundschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht:
- bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht
(also mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3 im Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik)
- Die Eltern können sich noch für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4
erreicht wurde.
von der 5. Klasse Hauptschule / Mittelschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis:
- bis 2,0: Übertritt uneingeschränkt möglich